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   OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97   

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https://dejure.org/1997,7213
OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97 (https://dejure.org/1997,7213)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.06.1997 - 2 Ws 347/97 (https://dejure.org/1997,7213)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 2 Ws 347/97 (https://dejure.org/1997,7213)
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  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97
    Untersuchungshaft als das einschneidenste Mittel der Verfahrenssicherung darf nur angeordnet und aufrecht erhalten werden, wenn überwiegende Interesse des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (BVerfGE 35, 185, 190; BVerfGE 53, 152, 158; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 112 Rn. 3).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97
    Untersuchungshaft als das einschneidenste Mittel der Verfahrenssicherung darf nur angeordnet und aufrecht erhalten werden, wenn überwiegende Interesse des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (BVerfGE 35, 185, 190; BVerfGE 53, 152, 158; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., vor § 112 Rn. 3).
  • OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
    Auszug aus OLG Köln, 20.06.1997 - 2 Ws 347/97
    Der Haftgrund der Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen bei Würdigung aller in Betracht kommende Umstände des Einzelfalles eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (vgl. Senat StV 91, 472; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 17; Boujong in KarlKomm StPO, 3. Aufl., § 112 Rn. 15).
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